Sie wissen noch nicht genau was man unter den Leistungsphasen versteht? Dann können Sie sich hier einen schnellen Überblick verschaffen!
Die HOAI ist die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese ist die Grundlage zur Berechnung des Architektenhonorars für z.B. ein Einfamilienhaus oder ein anderes Bauobjekt. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.
Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne von §34 HOAI gibt es neun Leistungsphasen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Es wird auch geklärt, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden müssen oder ob es notwendig ist, Gutachter oder Fachingenieure hinzuzuziehen.
Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung
Die Zielvorstellungen werden weiter abgestimmt. Mit ersten Strichskizzen und Zeichnungen nehmen die Vorstellungen des Bauherrn Gestalt an. Eine erste grobe Kostenschätzung wird erstellt und mit den finanziellen Rahmenbedingungen verglichen.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1:100. Dazu kommt eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung. Sie ist genauer als die Kostenschätzung und bildet die Grundlage für das Architektenhonorar. Passen die Kosten noch nicht zum Budget, wird die Planung angepasst. Der Architekt klärt im Vorfeld die Planung mit den zu beteiligten Behörden und Ämtern ab.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung (Bauantrag)
Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsunterlagen im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Auch im sog. Freistellungsverfahren, bei dem keine förmliche Baugenehmigung ergeht, müssen die notwendigen Unterlagen angefertigt und durch einen Architekten bei der Baubehörde eingereicht werden.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Werkplanung)
Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. im Freistellungsverfahren nach Ablauf einer bestimmten Frist) fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis zum Maßstab 1:1.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
Der Architekt ermittelt die Mengen und stellt eine genaue Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungspläne für die Handwerker auf, aufgeteilt in „Gewerke“ (z. B. Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten). Es findet eine Kostenkontrolle statt.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
Nun werden Angebote eingeholt. Wenn diese eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden die Aufträge durch den Bauherrn vergeben. Unter Zugrundelegung der eingeholten Angebote werden die Kosten erneut verglichen.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung, Bauleitung) und Dokumentation
In dieser Phase, auch Bauüberwachung oder Bauleitung bezeichnet, kontrolliert und koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn die Arbeiten fertiggestellt sind, organisiert und begleitet der Architekt die Abnahme der Bauleistungen durch den Bauherrn und prüft die eingehenden Rechnungen. Der Architekt ermittelt die angefallenen Kosten in einer Kostenfeststellung. Sodann stellt er alle Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen und Kostenrechnungen zusammen und übergibt sie dem Bauherrn.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Der Architekt prüft, ob innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung Baumängel zutage getreten sind. Ist dies der Fall, nimmt er eine fachliche Bewertung vor. Der Bauherr kann den Architekten gegebenenfalls gesondert mit der Überwachung von Mängelbeseitigungsarbeiten beauftragen.
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