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  • AutorenbildGeorg Kersch

Neuer qualifizierter Mietspiegel der Stadt Trier in seiner 10. Auflage ist da!



Die Stadt Trier stellt seit 29 Jahren einen „Mietspiegel“ auf. Dieser bestimmt die örtliche Vergleichsmiete für den Bereich der Stadt Trier. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger, ganz gleich ob Mietende oder Vermietende, die Möglichkeit auf einfache Weise, die Mieten in Ihrer Straße und Ihrem Gebäude zu ermitteln.


Der Mietspiegel 2021 der Stadt Trier, ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d des BGB

 

In diesem Jahr ist die 10. Neuauflage (Mietspiegel 2021) erschienen und kann auf der Webseite der Stadt Trier kostenfrei als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (hier klicken)

 


Was ist ein sogenannter Mietspiegel?


Ein Mietspiegel stellt eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar, dies geht aus den Paragraphen §§558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor.


Auf dieser Grundlage weist dieser aufgestellte Mietspiegel, einen repräsentativen Querschnitt der ortsüblichen Vergleichsmieten in den verschieden Wohnungskategorien aus.



Trier ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt


Das Mietpreisgefüge wird so, im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand, transparent ausgewertet und zu Verfügung gestellt. Somit wird eine Vergleichbarkeit geschaffen und den Bürgerinnen und Bürger eine Hilfe an die Hand gegeben, um Streitigkeiten zwischen Mitvertragsparteien zu vermeiden.


Auch wird hierdurch die Kosten für Beschaffung von Preisinformationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert und der Gerichtsbarkeit die Entscheidung in Streitfällen erleichtert.




Wie und wann kommt der Mietspiegel zur Anwendung.


Zunächst gilt dieser nur für Bestandsgebäude. Neubauten sind hiervon ausgeschlossen.


Da er die Eigenschaft als Marktübersicht für tatsächlich gezahlte Mieten hat , kann er als Orientierungshilfe bzw. Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlagen und Neuabschlüssen bei Mietverträgen herangezogen werden.


Natürlich dient er auch als „Nützliches Tool“ zur Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten und von Mietpreiserhöhungen.




Wo gilt er und wo nicht? (Quelle: Stadt Trier.de)


Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle Mietwohnungen im Stadtgebiet Trier, ausgenommen ist folgender Wohnraum:


  • preisgebundene, öffentlich geförderte Sozialwohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein notwendig ist;

  • Wohnraum, der überwiegend gewerblich genutzt wird;

  • Wohnraum in Studentenwohn-, Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosenheimen oder in sonstigen Heimen;

  • Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist;

  • Wohnraum mit einer Wohnfläche unter 20 qm und über 150 qm;

  • Dienst- oder Werkswohnungen, deren Mietvertrag/Miethöhe an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist (z. B. Hausmeisterwohnung);

  • (teil-)möbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Einbauküche und Einbauschränke);

  • Untermietverhältnisse;

  • Wohnraum, der nur für einen kurzen Zeitraum – maximal 3 Monate – zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (z. B. Ferienwohnung);

  • Wohnraum, für den mehr als ein Mietvertrag besteht;

  • Einzelzimmer, das Teil einer kompletten Wohnung ist;

  • Einfamilienhäuser, auch in Form von Reihenhäusern, Doppelhaushälften;

  • Wohnraum, der verbilligt oder kostenlos überlassen wird;

  • nicht abgeschlossener Wohnraum;

  • Penthouse-Wohnungen;

  • Wohnungen mit Einzelöfen (mit Brennstoffnachfüllung von Hand)


 

Wenn Sie das Thema des qualifizierten Mietspiegels noch ausführlicher nachlesen möchten, können Sie das auf der Webseite der Stadt Trier (hier klicken) oder beim Amt für Soziales und Wohnen nachfragen. Die Kontaktdaten finden Sie auch unter dem o.g. Link.

 

Den Mietpreisspiegel können Sie auch einfach unter folgenden Link downloaden:

 

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Disclaimer / Transparenz:


Titelfoto: Hauptmarkt Trier: (c) Timo Lang, Trier





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